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Golf Course Bonn - Gut Grossenbusch Konrad-Adenauer-Str. 100 - 53757 Sankt Augustin |
Tel. 02241-39880
Fax 02241-398888 |
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Golfsport
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Spielberechtigungsmodelle 2010Wir bieten Ihnen flexibel gestaltete Spielberechtigungsmodelle. Typ A Einstiegs-Spielrecht Wählen Sie einen Wochentag, von Montag bis Donnerstag an dem Sie ein Jahr lang ohne Zahlung eines Greenfees spielen möchten. An allen anderen Tagen können Sie unter Zahlung des jeweils gültigen Greenfees spielen. Jahresgebühr 840,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 80,- € plus MwSt. Typ B Wochentags-Spielrecht Spielen Sie ein Jahr lang wochentags, von Montag bis Donnerstag sooft Sie möchten. Am Wochenende können Sie unter Zahlung des jeweils gültigen Greenfees spielen. Jahresgebühr 1290,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 120,- € plus MwSt. Typ C Jahres-Spielrecht Spielen Sie ein Jahr lang, wann immer Sie möchten. Jahresgebühr 1790,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 165,- € plus MwSt. Alle oben aufgeführten Spielrechte laufen über 12 Monate (z.B. vom 01.02.10 bis 31.01.11) und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlicht gekündigt werden. Typ D Unbefristetes Spielrecht Spielen Sie, wann immer Sie möchten. Einmalige Aufnahmegebühr 4100,- € plus MwSt. Aufnahmegebühr Ehepaare, Lebensgefährten 6560,- € plus MwSt. Jahresgebühr pro Spieler 1280,- € plus MwSt. alternativ Jahresgebühr pro Spieler - monatlich 112,- € plus MwSt. Typ E Spielrechte für Jugendliche, Auszubildende und Studenten Jugendliche bis zum 13. Geburtstag. Jahresgebühr 250,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 23,- € plus MwSt.
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Jahresgebühr 495,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 43,- € plus MwSt.
Auszubildende und Studenten bis zum 26. Geburtstag. Jahresgebühr 595,- € plus MwSt. alternativ mit Einzugsermächtigung - monatlich 51,- € plus MwSt. Alle Spielrechte für Jugendliche, Auszubildende und Studenten laufen über 12 Monate (z.B. vom 01.02.10 bis 31.01.11) und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlicht gekündigt werden.
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